Was sind Satzungen ?
Im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Satzungshoheit, können die Gemeinden zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen (Art. 23 Gemeindeordnung). Im Gegensatz zum Verwaltungsakt, der einen Einzelfall regelt, sind Satzungen allgemeinverbindlich. Sie richten sich an alle Einwohner der Gemeinde.
Was sind Verordnungen ?
Im Unterschied zur Satzung werden die Verordnungen auf Grundlage einer besonderen staatlichen Ermächtigung erlassen. Sie enthalten überwiegend Regelungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Geschäftsleitung der Gemeinde: Frau Kohlmann.
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